Die Ursache des Konflikts in dieser Unternehmensnachfolge liegen in den familiären Beziehungen und der Erwartung des Sohnes, dass ihm als Sohn das Unternehmen zusteht. Dadurch kommt es zu unternehmerischen und arbeitsrechlichen Problemen.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge-Planung ist es wichtig, dass neben der reinen wirtschaftlichen Betrachtung der Situation auch die persönliche Situation rund um das Unternehmen und seine Unternehmer ausreichend Berücksichtigung findet.
Denn auch wenn der Senior Unternehmer gute Gründe für die Auswahl der Unternehmensnachfolge anbringen kann, so bedarf es einer sachlichen und interessensgerechten Ausarbeitung der Unternehmensnachfolge unter Einbeziehung eines erweiterten Radius um den Unternehmer.
Insbesondere die familiäre Situation um den Senior hätte im Rahmen einer bedarfsgerechten Klärung der Ausgangssituation aufdecken können und müssen, dass sich der Sohn übervorteilt sieht.
Im Mediationsverfahren zwischen dem Veräußerer und Erwerber einer geplanten Unternehmensnachfolge wird stets die Frage nach der Einbeziehung von weiteren Beteiligten aufgeworfen.
Somit hätte der Sohn im Rahmen eines Mediationsverfahrens entweder gedankliche Berücksichtigung für die Nachfolgeplanung erhalten oder ggfs. auch miteinbezogen werden können.
Da im Mediationsverfahren insbesondere die Interessen der einzelnen Parteien in den Fokus genommen werden, hätte hier eine Benennung aller Interessen erfolgen können.
Die hier relevanten Interessen lassen sich möglicherweise wie folgt identifizieren:
Aus diesen Interessen sind die Medianten sodann gehalten eine eigene und selbstständige Entwicklung von Lösungsansätzen zu finden, welche sich im Rahmen der unternehmerischen und familiären Bedingungen umsetzen lassen.
Diese Lösungsfindung erfolgt deshalb als eine eigenständige Erarbeitung, weil die Konfliktparteien sowohl inhaltlich die Situation und Bedingungen am besten beurteilen können (fachliche und sachliche Nähe zum Unternehmen und dem Konflikt).
Zudem ergibt sich auch eine verbesserte Akzeptanz von gemeinsam erarbeiteten Lösungsansätzen, als wenn ein Rechtsbeistand von außen eine Lösung auf die Konfliktparteien „überstülpt“ (psychologisches Argument).
Da die Unternehmensnachfolge zwingend einer juristischen Ausarbeitung durch Verträge bedarf, ist zu empfehlen, dass die erarbeiteten Lösungsansätze durch eine Abschlussvereinbarung schriftlich festgehalten werden.
Nachdem die Erbringung der Arbeitsleistung durch den Sohn nicht mehr erfolgt, ergeben sich juristische Probleme auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Da die Unternehmens-nachfolge bereits umgesetzt worden ist, gilt es zu klären, wie die Situation rund um die arbeitsrechtliche Ausgestaltung deeskalierend umgesetzt werden kann.
Im Rahmen eines Mediationsverfahrens über das Arbeitsverhältnis sind zunächst die Parteien für eine Mediation zu klären.
Der Mediator arbeitet in der Mediations-Vorbereitung heraus, ob der Konflikt rein arbeitsrechtlicher Natur ist oder ein familiärer Konflikt überwiegt.
Je nach Ausprägung ist es sinnvoll die Parteien wie folgt zu bestimmen:
Je nach gelagerter Konfliktursache würde das entsprechende Mediationsverfahren in die nächsten Schritte gehen.