Ein Fallbeispiel, das uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Flensburg oft begegnet, ist die Kündigung. Unerheblich, ob die Kündigung vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgeht, steht der oder die Betroffene vor einigen juristischen und emotionalen Herausforderungen.
Vielen ist nicht bewusst, dass Fehler bei der Kündigung nicht nur vor Gericht enden können, sondern dass gegebenenfalls das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst werden darf.
Hierdurch bestehen sowohl arbeitgeberseitig als auch arbeitnehmerseitig weitergehend die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis.
Das bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er mangels Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiter zur Arbeit verpflichtet ist und für den Arbeitgeber, dass er weiter zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Die emotionalen und wirtschaftlichen Folgen einer fehlerhaften Beendigung des Arbeitsverhältnisses können durch Hinzuziehung von Rechtsrat vermieden werden.
Eine für beide Seiten zufriedenstellende Kündigung wird erreicht, wenn beide Parteien ihre Ziele erreichen.
Das kann bedeuten, dass der Arbeitnehmer eine angemessene Entschädigung oder Abfindung erhält. Der Arbeitgeber erreicht eine reibungslose Trennung und minimiert mögliche rechtliche Konflikte.
Beide Parteien einigen sich schriftlich auf den Zeitpunkt der Kündigung, die Kündigungsfrist und den Kündigungsgrund. Das kann dazu beitragen, dass beide Seiten die Kündigung als gerecht und fair empfinden und mögliche Spannungen minimiert werden. Auf diese Weise kann auch eine negative Auswirkung auf das Arbeitsklima des Unternehmens vermieden werden.
Für uns ist wichtig, was Sie wollen. Wir beraten Sie professionell und unterstützen Sie in allen Aspekten, des Kündigungsprozesses. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kündigung alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und die Trennung von Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer so reibungslos wie möglich abläuft.