Wirtschafts-Mediation

Mediation ist besonders geeignet, Konflikte zwischen Gesellschaftern oder Geschäftspartnern schnell und langfristig zu lösen. Ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren oder ein unbefriedigenender Vergleich können so umgangen werden.

Konflikt auflösen

Langfristige und ganzheitliche Bereinigung von Rechtsbeziehungen.

Eigenverantworung

Die Lösung wird eigenverantwortlich erarbeitet und nicht durch ein Gericht oder Kompromiss von außen auferlegt.

Langfristiger Erfolg

Durch Klärung der eigenen Ziele und der der anderen Parteien, können langfristige Lösungen gefunden werden

Wann wir zur Mediation raten

  • Wenn Sie einen langanhaltenden Konflikt in einer Geschäftsbeziehung haben.
  • Wenn Sie Abstimmungen mit Ihrem Companion vermeiden.
  • Wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht.
  • Wenn diese Situation wirtschaftliche Nachteile bringt und Stress bei Ihnen auslöst.

Wie läuft das Mediations-Verfahren ab?

Schritt 1 - Kontakt aufnehmen

Sinnvollerweise sollte die Kontaktaufnahme gerne in Abstimmung mit der / den weiteren Konfliktparteien erfolgen. In jedem Fall dient der erste Kontakt lediglich der Terminfindung ohne konkrete Einlassung zum Streitthema.

Schritt 2 - Persönliches Kennenlernen mit erster Darstellung von Konfliktthemen

Gemeinsames Gespräch (bevorzugt persönlich, weil eine Konfliktdurchdringung eine gewisse Sympathie bedingt und sich diese besser persönlich erfahren lässt), gerne kann das Erstgespräch in unserer Kanzlei erfolgen oder auch auf „neutralem Boden“

Schritt 3 - Mehrere Termine für strukturierte Mediation nach Phasenmodell

Die nachfolgenden Termine geben durch das Mediations-Phasenmodell die erforderliche Struktur. Ziel der Gespräche ist u.a. die Trennung von Sach- & Beziehungsebene.

Schritt 4 - Mediations-Abschlussvereinbarung

Die erfolgreiche und gemeinschaftliche Lösung betreffend der Konfliktthemen wird schriftlich und verbindlich festgehalten. Dieses ist Ausdruck des gemeinsamen Lösungswillens.

Mögliche Ergebnisse

einer Wirtschafts-Mediation

Meer als Recht - Rechtsanwalt Flensburg - Mediator Flensburg - Janina Johannsen 4

Schnelle Konfliktbereinigung

Beziehungsbereinigung ohne verschriftliche Abschlusserklärung.

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Erreichung eines Konsenz

Umfassendes Mediationsverfahren mit einfacher Abschlussvereinbarung zu rechtlichen Streitpunkten.

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Rechtsverbindliche Vereinbarung

Weitergehende Abschlussvereinbarung mit vollstreckungsfähigem Inhalt.

Was Sie davon haben

Wirtschafts-Mediation ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Diese Fragen können wir beantworten:

Mediation ist ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren, in welchem die Streitparteien eigenverantwortlich und gemeinschaftlich in die Lösungserarbeitung gehen.

Folgende Begriffe sind im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren relevant:

  • Freiwillig
  • Vertraulichkeit
  • Konstruktive Gesprächsführung
  • Klarheit über eigene Positionen und Interessen sowie Positionen und Interessen des Gegenübers

Mediator ist einzig für die Lenkung des Gesprächs verantwortlich, der Mediator ist aufgrund seiner neutralen Position nicht Vermittler (wie gemeinhin oft gedacht), sondern durch die Fragetechnik leitet er die Gespräche auf eine neutrale und konstruktive Ebene. Dieses ist insbesondere bei emotionsgeladenen Konflikten notwendig.

Parteien oder Medianden sind angehalten, sich an die selbst auferlegten Gesprächsregeln zu halten (insbesondere auch die Vertraulichkeit) und darüber hinaus an dem freiwilligen Mediationsverfahren auch mitzuwirken. Hierfür bedarf es insbesondere der Bereitschaft zum Perspektivwechsel.

Die Mediation wird in mehrere Phasen unterteilt, regelmäßig folgende Phasen:

  1. Verfahrenseröffnung durch Erstgespräch mit Mediationsvereinbarung
  2. Themensammlung betreffend der konkreten Erfragung von jeweiligen Konfliktthemen
  3. Interessensklärung betreffend der einzelnen Themen
  4. Lösungssuche betreffend der einzelnen Interessen
  5. Bewertung, Auswahl und Konkretisierung der Lösungen
  6. Abschlussvereinbarung

Sofern gewünscht und/oder erforderlich besteht die Möglichkeit für Einzelgespräche. Je nach konkretem Konfliktthemen ist eine Aufteilung des Mediationsverfahren in mehrere Termin-Blöcke sinnvoll.

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung von Mediationen anhand einer Stundensatz-Vereinbarung (wobei Varianten vorstellbar und ggfs. verhandelbar sind).

Der Stundensatz für eine anwaltliche Mediation liegt zwischen 150,00 bis 350,00 EUR je Stunde.

Die Stundensatzvereinbarung schafft Transparenz.

Hinsichtlich der Dauer der Mediation ist insbesondere die parteiliche Mitwirkung von entscheidender Bedeutung.

  • Schnell und günstig (wenn man die Konfliktkostenberechnung (www.konfliktkostenrechner.de) oder auch mit einem streitigen Gerichtsverfahren vergleicht)
  • Eigenverantwortliche Lösungsfindung statt Kompromiss von Dritten
  • Erarbeitung eines echten Konsens und Bereinigung des Konflikts

Sollte ein gemeinsamer Lösungsweg nicht möglich sein, weil die Fronten zu verhärtet sind, wird sich das schon in den ersten Treffen zeigen.

Trotzdem kann meist zumindest eine Partei ein neues Verständnis für die Position der anderen Partei aus dem unbeendeten Mediationsverfahren gewinnen.

Der Weg über ein klassisches gerichtliches Verfahren bleibt dann immer noch.

Mediation kann grundsätzlich in allen Lebensbereichen als Konfliktlösungsverfahren herangezogen werden.

Das bekannteste Einsatzgebiet für Mediationen wird im familienrechtlichen Bereich bei Trennungs-/Scheidungsverfahren bisher gelebt. Jedoch ist in allen Bereichen mit langfristiger Beziehungskonstellation und Konfliktpotential das Verfahren tauglich für eine Konfliktlösung.

Wir sehen aufgrund unserer Expertise unsere besondere Befähigung für Mediationen im wirtschaftlichen Kontext. Sprich insbesondere folgende konfliktträchtige Situationen beraten wir:

  • Allgemeine Gesellschafterstreitigkeiten,
  • Gesellschafterauseinandersetzungen,
  • Unternehmensnachfolgen,
  • Wettbewerber-Auseinandersetzungen,
  • Innerbetriebliche Personalstreitigkeiten.

Der Vollständigkeit halber hier der Unterschied zu anderen Schiedsverfahren:

Es bestehen auch weitere Möglichkeiten der Konfliktlösung

  • streitige Auseinandersetzung auf dem Gerichtsweg,
  • Schiedsverfahren,
  • Schlichtungen,
  • etc.

Im Gegensatz zu den weiteren Lösungsansätzen bietet eine Mediation eine eigenverantwortliche Lösungsfindung.

Dieses Prinzip erhöht die Akzeptanz der gemeinschaftlichen Lösungsfindung und festigt damit die vormals belastete Beziehungsebene.

Dieses Ziel lässt sich nicht durch ein von außen übergestülpten Kompromiss erzielen und versteht sich als wichtiger (psychologischer) Vorteil.

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