Mediation ist besonders geeignet, Konflikte zwischen Gesellschaftern oder Geschäftspartnern schnell und langfristig zu lösen. Ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren oder ein unbefriedigenender Vergleich können so umgangen werden.
Langfristige und ganzheitliche Bereinigung von Rechtsbeziehungen.
Die Lösung wird eigenverantwortlich erarbeitet und nicht durch ein Gericht oder Kompromiss von außen auferlegt.
Durch Klärung der eigenen Ziele und der der anderen Parteien, können langfristige Lösungen gefunden werden
Sinnvollerweise sollte die Kontaktaufnahme gerne in Abstimmung mit der / den weiteren Konfliktparteien erfolgen. In jedem Fall dient der erste Kontakt lediglich der Terminfindung ohne konkrete Einlassung zum Streitthema.
Gemeinsames Gespräch (bevorzugt persönlich, weil eine Konfliktdurchdringung eine gewisse Sympathie bedingt und sich diese besser persönlich erfahren lässt), gerne kann das Erstgespräch in unserer Kanzlei erfolgen oder auch auf „neutralem Boden“
Die nachfolgenden Termine geben durch das Mediations-Phasenmodell die erforderliche Struktur. Ziel der Gespräche ist u.a. die Trennung von Sach- & Beziehungsebene.
Die erfolgreiche und gemeinschaftliche Lösung betreffend der Konfliktthemen wird schriftlich und verbindlich festgehalten. Dieses ist Ausdruck des gemeinsamen Lösungswillens.
Beziehungsbereinigung ohne verschriftliche Abschlusserklärung.
Umfassendes Mediationsverfahren mit einfacher Abschlussvereinbarung zu rechtlichen Streitpunkten.
Weitergehende Abschlussvereinbarung mit vollstreckungsfähigem Inhalt.
Mediation ist ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren, in welchem die Streitparteien eigenverantwortlich und gemeinschaftlich in die Lösungserarbeitung gehen.
Folgende Begriffe sind im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren relevant:
Mediator ist einzig für die Lenkung des Gesprächs verantwortlich, der Mediator ist aufgrund seiner neutralen Position nicht Vermittler (wie gemeinhin oft gedacht), sondern durch die Fragetechnik leitet er die Gespräche auf eine neutrale und konstruktive Ebene. Dieses ist insbesondere bei emotionsgeladenen Konflikten notwendig.
Parteien oder Medianden sind angehalten, sich an die selbst auferlegten Gesprächsregeln zu halten (insbesondere auch die Vertraulichkeit) und darüber hinaus an dem freiwilligen Mediationsverfahren auch mitzuwirken. Hierfür bedarf es insbesondere der Bereitschaft zum Perspektivwechsel.
Die Mediation wird in mehrere Phasen unterteilt, regelmäßig folgende Phasen:
Sofern gewünscht und/oder erforderlich besteht die Möglichkeit für Einzelgespräche. Je nach konkretem Konfliktthemen ist eine Aufteilung des Mediationsverfahren in mehrere Termin-Blöcke sinnvoll.
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung von Mediationen anhand einer Stundensatz-Vereinbarung (wobei Varianten vorstellbar und ggfs. verhandelbar sind).
Der Stundensatz für eine anwaltliche Mediation liegt zwischen 150,00 bis 350,00 EUR je Stunde.
Die Stundensatzvereinbarung schafft Transparenz.
Hinsichtlich der Dauer der Mediation ist insbesondere die parteiliche Mitwirkung von entscheidender Bedeutung.
Sollte ein gemeinsamer Lösungsweg nicht möglich sein, weil die Fronten zu verhärtet sind, wird sich das schon in den ersten Treffen zeigen.
Trotzdem kann meist zumindest eine Partei ein neues Verständnis für die Position der anderen Partei aus dem unbeendeten Mediationsverfahren gewinnen.
Der Weg über ein klassisches gerichtliches Verfahren bleibt dann immer noch.
Mediation kann grundsätzlich in allen Lebensbereichen als Konfliktlösungsverfahren herangezogen werden.
Das bekannteste Einsatzgebiet für Mediationen wird im familienrechtlichen Bereich bei Trennungs-/Scheidungsverfahren bisher gelebt. Jedoch ist in allen Bereichen mit langfristiger Beziehungskonstellation und Konfliktpotential das Verfahren tauglich für eine Konfliktlösung.
Wir sehen aufgrund unserer Expertise unsere besondere Befähigung für Mediationen im wirtschaftlichen Kontext. Sprich insbesondere folgende konfliktträchtige Situationen beraten wir:
Der Vollständigkeit halber hier der Unterschied zu anderen Schiedsverfahren:
Es bestehen auch weitere Möglichkeiten der Konfliktlösung
Im Gegensatz zu den weiteren Lösungsansätzen bietet eine Mediation eine eigenverantwortliche Lösungsfindung.
Dieses Prinzip erhöht die Akzeptanz der gemeinschaftlichen Lösungsfindung und festigt damit die vormals belastete Beziehungsebene.
Dieses Ziel lässt sich nicht durch ein von außen übergestülpten Kompromiss erzielen und versteht sich als wichtiger (psychologischer) Vorteil.